Loading...

powered by co-ment®
 

Bildung gehört nicht in die Hand von Bürokraten, Zentralplankommissionen und Politikern, sondern sollte grundsätzlich einer freien Wahl und dem Wettbewerb der besseren Ideen ausgesetzt sein.

 

Michael von Prollius (espero 62: Dezember 2009)

 

 

 

Eckpunkte eines freien Schulwesens

 

Gründungsfreiheit

 

Ein freies öffentliches Schulwesen muss eine unabhängige Möglichkeit bieten, neue Schulen zu gründen oder bestehende Schulen zu verändern. Diesem geht eine ausführliche Darstellung des pädagogischen Konzeptes, der geplanten Inhalte und der vorgesehenen Lehrkräfte, einer Rechtecharta und des Raum- sowie Einrichtungsbedarfes voran.  Diese Konzepte werden in geeigneten Medien veröffentlicht und einer ersten Kommentierung unterzogen.

 

Ein dezentrales  sich selbst berufendes (intiatives) Gremium von  Eltern, älteren Schülern, Schulträgern, Lehrern, Universitäten – regionale Bildungskommission genannt – gebildet. Dieses prüft die die Konzepte und werden von diesem "freigeben". Dabei sollte aber Vielfalt und Breite des Wissens eine vorherrschende Rolle spielen, nicht Vormundschaft in den Inhalten. Danach kann der Gründungsprozess in Gang gesetzt werden.

 

 

Lehrplanautonomie

 

Die Inhalte des Lehrplans bestimmt die Schule ausschließlich selbst, wobei sie einen Rückgriff auf öffentlich zugängige Pläne und Entwürfe machen kann.  D.h. jeder der Vorschläge zu Lehrplänen, päd. Methoden etc. hat, kann (z.B. in einem WIKI) diese darstellen und zur kostenfrei Verfügung stellen.

 

Da die Politik keine einzelnen Inhalte festlegt, formuliert sie so genannte Meta-Bildungsziele. Meta-Bildungsziele beschäftigen sich nicht mit den Inhalten, sondern mit den Fähigkeiten, die es braucht Inhalte zu akquirieren.

 

Von Politik und Verwaltung (Ministerien, Schulbehörden) werden nur noch die Meta-Ziele überprüft und für das Reporting verwendet, der Rest wird den Schulen bzw. den regionalen Bildungsgremien überlassen. Dies bedeutet, dass die Politik einen möglichst großen Freiraum einräumt, damit der pädagogischen Auftrag in selbstbestimmter Kompetenz und Verantwortung von den Schulen durchführt werden kann. Schulen sind bzgl. des Lehrplans staatlichen Stellen keine Rechenschaft schuldig, nur den betroffenen Eltern und von Zeit zu Zeit der unabhängigen regionalen Bildungskommission.

 

Andere Rahmenbedingungen wie Verfassungskonformität bleiben von den o.g. Regelungen unberührt.

 

Ziel ist die Beteiligten am Lernprozess eine maximale Transparenz und Verantwortung für ihren Stoff zu geben und so die Motivation und InvolvIiertheit, sowie die Selbständigkeit zu fördern.

 

Die Schule/Bildungseinrichtung ist berechtigt das Konzept fortzuschreiben – erhebliche Änderungeswünsche durchlaufen das Freigabeverfahren über die regionale Bildungskommission. 

 

 

Budgetfreiheit

 

Da sich unter Schulautonomie die verschiedensten Konzepte entwickeln können, ist es auch notwendig eine Budgethoheit an die Schulen zu übertragen.

 

Das bedeutet, anstelle von Lehrerstunden-Zuweisung, soll die Schule selbst entscheiden, was am besten zu ihrem Konzept passt und was benötigt wird, den Unterricht dem Konzept und den freien Lehrplänen entsprechend zu gestalten.

 

Ursprung des Budgets ist jeder einzelne Schüler, der "sein" Bildungsgeld an die Schule mitbringt. (Siehe weiter unten Bildungsfinanzierung.) Das bedeutet:  je mehr Schüler/Eltern ein Konzept für tauglich halten, finanzieren sie den Schulbetrieb. Vieviele Schüler, Lehrer etc. für den Betrieb jeweils benötigt werden, hängt vom Konzept ab und muss schlüssig dargestellt sein. Bei nicht genügend Zuspruch, kann die Schule nicht gründen, oder muss ihr Konzept schrittweise umsetzen, so dass mit weniger Mitteln begonnen werden kann.

 Die Verwaltung des Geldes geschieht im eigenen Schulbetrieb durch einen Betriebsgesellschaft. Gegebenfalls schließen sich mehrere Schulen zu einer Betriebsgemeinschaft zusammen. Wie das im Einzelnen aussehen soll, ist Bestandteil der jeweiligen Schul-Konzepte.

 

 

 

Personalhoheit

 

Zu einer freien Schule gehört Personalhoheit.

Die Schulen sollen die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wen sie einstellen und wen sie entlassen oder mit wem sie punktuell auf freier Basis arbeiten wollen.

 

Dabei entscheidet die Schulegemeinschaft (aller Beteiligten), ob diese Personalhoheit vom Direktor, vom Kollegium,  von der Schülerschaft, den Eltern oder in einer paritätisch besetzten Konferenz ausgeübt wird, oder ob sie Experten beauftragen.

 

Für die Bewerbung und Suche nach Lehrkräften gibt es zwei Wege:

 

1.     Die Schule beantragt eine Liste, der zur Verfügung stehenden Lehrer vom Ministerium.

 

2.     Es gibt eine zentrale Seite (Internet-Site), auf der Schulen gelistet werden und ihr Personalbedarf.  Die Schule selber macht Ausschreibungen auf ihrer Internetpräsenz auf die sich beworben werden kann.

 

Die Verbeamtung von Lehrern wird aufgehoben, bereits verbeamete Lehrkräfte werden so  überführt, dass letztlich die jeweilige Schule, an der der Lehrer tätig ist, auch die Einkommenszahlende Stelle ist.

 

 

 

Schülerautonomie / Zeugnisse / Abschlüsse

 

Zu einer freien Schule gehört auch, dass diese nicht nur als Institution autonom ist, sondern auch die Schüler (bzw. deren gesetzliche Vertreter) frei bestimmen können, welcher Institution sie sich für welchen Zeitraum anschliessen.  Durch entsprechende Fristen muss die Kontinuität des Betriebes gewährleistet werden.  

 

Eine (Selbst-)Kontrolle, ob die individuellen Lernvorstellungen, Lernziele, Lernfortschritte in der jeweiligen Institution erfüllt werden, muss ermöglicht werden. Computergestützte Systeme können dabei helfen, Klarheit zu erlangen.

Ebenso aber regelmässige Lernfortschrittsberichte und (Feedback-)Gespräche der Lerhkräfte mit Schülern und Eltern.  Ob das Zeugnisse im herkömmlichen Sinne sind, wird im Konzept festgelegt.  

 

Aus dieser gemeinsamen Zustandsbeschreibung folgt die Entscheidung über den weiteren Weg des Schülers.

Die Zugangsberechtigungen zu weiterführenden Bildungseinrichtungen z.B. Universitäten und Fachhochschulen werden an den jeweiligen Einrichtungen erworben, aber je nach Konzept an der Schule vorbereitet.

 

 

Ombudsstelle

 

Bei einem offenen System werden Meinungsunterschiede nicht vermeidbar sein. Daher sollen die regionale Bildungskommission eine Obutsstelle oder Mediationsstelle einrichten, um dentsprechende Schlichtung zu ermöglichen.

 

 

 

Bildungsfreiheit durch freie Bildungsfinanzierung

 

Schulen und verwandte Bildungseinrichtungen finanzieren sich durch „Schülergeld“ und eigene Mittel des Schulträgers.

 

Bei Eintritt des Kindes in das Einschulungsalter wird ein aus Steuermitteln finanziertes „Bildungskonto“ eingerichtet wird, von dem in regelmäßigen Abständen das Schülergeld an den jeweiligen Schulträger übertragen.

 

In der Übergangszeit müssen die Mittel des Bildungskontos aus den Mitteld des staatlichen Schulsektors abgezogen werden.  Staatliche Schulen weden nur noch von den Steuermitteln finanziert, die von deren Schülereltern aufgebracht werden. Sie werde schrittweise in autonome Schulen umwandelt.

 

Die Schule (in Gestalt der jeweiligen Betriebsgesellschaft) ist berechtigt frei Mittel einzuwerben. Die Zuwendungen dürfen nicht mit dem Einfluss auf die Personalhoheit oder die Lehrplanautonomie verknüpft werden.

 

 

 

Der Übergang von Alt zu Neu

 

Bei Realisierung der freien Schule, werden eine Zeit lang beide Systeme nebeneinander existieren. Wobei schrittweise die Kompetenzen aus der Schulaufsichtsbehörde auf die regionalen Bildunskommissionen übertragen werden.  Kommunale Schulträger gründen autonome Betriebsgesellschaften, die die bisherigen Aufgaben übernehmen. Die Kommunen übertragen die bisherigen Betriebsmittel auf die neuen Betriebsgesellschaften.

 

MKR 5.12.2009 

 

 

 

 

 

Begründung zu

Eckpunkte der Schulautonomie

 

Nachdem die Schule aus der Hand der Kirchen in die Hände der weltlichen Obrigkeit übernommen wurde, erhielt sie die Aufgabe den Einzelnen in die staatliche Ordnung einzugliedern. Schule dient als Institution den Fortbestand des gegenwärtigen Zustandes der Gesellschaft zu sichern. Damit ist aber auch die Steuerung einer Steuerung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die Institution Schule gegeben. Sie wurde in der Vergangenheit von totalitären Regimen (auch in Deutschland) misbraucht, die Schule wurde zum Hort der Disziplin, Autorität, Unterordnung, absoluten Gehorsams degradiert.

 

Die Festlegung der Lernziele und Lerninhalte durch staatliche Stellen birgt da jede Möglichkeit.  Die derzeitigen Veränderungen in der gymnasialen Sekundarstufe I z.B. erhöhen den Druck so, dass eine Selektion nach "Belastungskriterien" erfolgt,  nicht aber nach intellektuellem Potential, das (möglicherweise) einfach Zeit benötigt, sich zu entwickeln. Angepasstes Lernverhalten ("ich antworte, was der Lehrer hören will und diskutieren nicht") wird mit guten Noten belohnt, die wiederum zu bestimmten Abschlüssen führt, als Voraussetzung für bestimmte (leitende) Positionen.  Die Europäisierung der formalisierten Bildung führt nicht zu Vielfalt, sondern zur Einfalt. Die Ökonomisierung der Bildung führt in eine Sackgasse. Bildung (Schule, Ausbildung, Studium) gehört zu einer grundlegenden Daseinsfürsorge, die Aufgabe des Gemeinwesens ist. Das muss nicht notwendigerweise ein "Zentralstaat" oder "Föderalstaat" sein. 

 

Everett Reimer schrieb 1971 "Man wird geschult, um die Gesellschaft hinzunehmen - Man wird erzogen (educated), um eine neue Gesellschaft zu schaffen oder wiederzuerschaffen.

 

Es ist Zeit, der Erziehung anstelle von vormundschaftlicher Schulung im Bildungswesen Raum zu geben.  Wir haben eine Überregulierung im Schulbereich. Ein Systemwechsel steht an:

Die autonome Schule als Grundlage für die Bildung jedes Einzelnen als mündigem, kritischem, kreativem Teil des Gemeinwesens. 

 

Das bedeutet die Ablösung  des Monopolcharakters, des Zwangscharakters (auf eine Bestimmte Institution und bestimmte Lebensjahre begrenzte Schulpflicht) und der Verkoppelung von Lernprozessen mit Bewertungen (und daraus folgenden Berechtigungen).  

 

 

Gründungsfreiheit

 

Derzeit liegt ein fast-Monopol des Staates auf Schulgründungen vor.  Die Kommune als Träger einer Schule (Gebäude, nicht Lehrer-Mitareiter) und das Land als "Kostenträger" der Lehrereinkommen.  Es gibt zwar in verschieden Varianten das Recht auf Gründung einer "Schule in freier Trägerschaft". Wobei die Rahmenbedingungen (ländersprezifisch unterschiedlich) durch die Schulbehörde bzw. Ministerien festgelegt werden. Das heißt im Klartext, dass nur derjenige gründen kann, der angepasst genug ist, um in die Gnade der Genehmigung zu kommen.  Bei den Abschlüssen sind die Vorschrifteninzwischen so, dass sie das pädagogische Konzept konterkarieren.

 

Ebenso müssen die Eltern zusätzlich zu dem über die Steuern abgeführten Betrag noch erhebliches Schulgeld zu zahlen. Echte Alternativen lassen sich dadurch nur sehr schwer entwickeln und stehen zudem nur denen zur verfügung, die über ausreichend Geldmittel verfügen. Außerdem muss jede Lehrperson ein Lehrer im Sinne des staatlichen Schulwesens sein. Das ist aber auch anders vorstellbar, denn inhaltliche und pädagogische Kompetenzen sind nicht an die formale Qualifizierung als Lehrer gebunden. Darauf soll unter Personalhoheit genauer gesehen werden.

 

 

Lehrplanautonomie

 

Da die Inhalte so weit irgend möglich selbstbestimmt sind, werden dadurch das natürliche Interesse und der Wissensdurst gefördert. Durch die Förderung der Fähigkeiten des Wissenserwerbs wird auch die Selbsteffektivität gesteigert, als die optimale Grundlage sein Wissen und Weltverständnis ein Leben lang zu erweitern, aktuell zu halten und Neues zu hinterfragen.

 

Anstatt vorzuschreiben wie der Schüler die Welt zu verstehen hat, ermöglichen sie mehr Zeit sich mit der Welt zu beschäftigen, auf aktuelle Geschehnisse einzugehen und so am Leben auch später besser teilzunehmen. Meta-Bildungsziele konzentrieren sich nicht auf das "Was-muss-gelernt-werden" sondern stellen das "Lernen lernen" in den Mittelpunkt und bereiten somit optimal und zeitlos auf das Leben vor.

 

Da das Prinzip "keine Herrschaft über Andere" auszuüben,  auch hier im übertragenen Sinne gilt, mögen die Eckpunkte helfen ein dezentrales öffentliches Schulwesen zu entwickeln.

 

 

Related Links:

Togel178

Pedetogel

Sabatoto

Togel279

Togel158

Colok178

Novaslot88

Lain-Lain

Partner Links